vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfahrenshilfe - Beginn der Rekursfrist für den Revisor

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2009/606Zak 2009, 377 Heft 19 v. 3.11.2009

ZPO § 72 Abs 2

Geo: § 283a

Aus § 283a Geo folgt, dass die Rekursfrist nach Gewährung von Verfahrenshilfe für den Revisor erst dann beginnt, wenn ihm neben dem Beschluss auch eine ausreichende Tatsachenbasis zur Beurteilung zur Verfügung steht. Dies setzt idR die Übersendung des Aktes oder der relevanten Aktenteile voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte