Fragen rund um die Erhaltung des Bestandobjekts beschäftigen seit drei Jahren die mietrechtliche Fachwelt ebenso wie die breite Öffentlichkeit. Im Zentrum der Diskussion steht dabei die Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen, durch welche Erhaltungspflichten des Vermieters eingeschränkt, abbedungen oder auf den Mieter "überwälzt" werden. In diesem Jahr haben einige neue Entscheidungen das Feuer der Auseinandersetzung weiter angefacht. Der folgende Beitrag beleuchtet in aller Kürze die gesetzliche Ausgangslage und versucht einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion zu geben.