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Erhöhte Familienbeihilfe für das behinderte Kind mindert nicht den Pflegeschaden

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/578Zak 2009, 358 Heft 18 v. 13.10.2009

ABGB §§ 1304, 1325

FLAG § 8 Abs 4

Die erhöhte Familienbeihilfe gem § 8 Abs 4 FLAG für ein erheblich behindertes Kind hat nicht den Zweck, den Schädiger zu entlasten, der die Behinderung verursacht hat. Wenn der bezugsberechtigte Elternteil Schadenersatz für seine Pflegetätigkeit geltend macht, darf die erhöhte Familienbeihilfe nicht im Rahmen des Vorteilsausgleichs anspruchsmindernd berücksichtigt werden.

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