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Freiwillige Drittzuwendungen fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/495Zak 2009, 312 Heft 16 v. 15.9.2009

ABGB § 94

Regelmäßige, freiwillige Zuwendungen, die der Unterhaltsschuldner ohne rechtliche Verpflichtung aus familiären Gründen oder von seinem Lebensgefährten erhält, fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

OGH 3. 6. 2009, 7 Ob 99/09y

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