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Überwälzung der Erhaltungspflichten auf den Mieter als Mietzinsvereinbarung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2009/468Zak 2009, 296 Heft 15 v. 1.9.2009

ABGB § 1096 Abs 1, § 1118

MRG § 30 Abs 2 Z 3

In einem Mietvertrag, der in den Teilanwendungsbereich des MRG fällt und nicht dem KSchG unterliegt, wurden die Erhaltungspflichten des Vermieters nach § 1096 Abs 1 ABGB auf den Mieter überwälzt. Diese Vertragsbestimmung ist als Mietzinsvereinbarung zu qualifizieren, die bei freier Zinsbildung jedenfalls zulässig ist, sofern sie nicht gegen besondere gesetzliche Bestimmungen (zB § 879 ABGB, § 934 ABGB) verstößt.

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