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Kostenentscheidungen als Europäische Vollstreckungstitel11Der Verfasser dankt seiner akademischen Lehrerin o. Univ.-Prof. MMag. Dr. Daphne-Ariane Simotta sowie ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser herzlich für die Durchsicht des vorliegenden Beitrags.

ThemaUniv.-Ass. Mag. Dr. Thomas GarberZak 2009/452Zak 2009, 287 Heft 15 v. 1.9.2009

Nach den Bestimmungen der EuVTVO können auch Entscheidungen über die Höhe der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens als Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) bestätigt werden und damit unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks erlangen. Im vorliegenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für die Bestätigung solcher Entscheidungen als EuVT dargestellt werden.

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