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Verdienstentgang - abstrakte Rente für einen arbeitslosen Geschädigten

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/399Zak 2009, 258 Heft 13 v. 21.7.2009

ABGB § 1325

Ein im Unfallzeitpunkt arbeitsloser Geschädigter kann Anspruch auf eine abstrakte Verdienstentgangsrente haben, wenn noch kein konkreter Verdienstentgang vorliegt, er jedoch aufgrund des erlittenen Dauerschadens bei der Erlangung und Bewahrung eines Arbeitsplatzes, den er ansonsten wahrscheinlich erlangt und behauptet hätte, gegenüber gesunden Mitbewerbern benachteiligt ist.

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