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Gemeinsame Unterhaltszahlung für mehrere Unterhaltsberechtigte ohne Widmung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/325Zak 2009, 214 Heft 11 v. 23.6.2009

ABGB §§ 94, 140, 1416

Im Fall einer gemeinsamen Unterhaltszahlung für mehrere Unterhaltsberechtigte (hier: Ehegatte und zwei Kinder) ist mangels Widmung nicht von einer Aufteilung nach Kopfteilen, sondern von einer verhältnismäßigen Tilgung auszugehen, wenn verschieden hohe Unterhaltsschulden bestehen.

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