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Nachbarrecht - Miteigentum an der beeinträchtigten und/oder störenden Liegenschaft

RechtsprechungSachenrechtZak 2009/294Zak 2009, 194 Heft 10 v. 2.6.2009

ABGB §§ 364a, 1438

ZPO § 14

Jeder Miteigentümer der beeinträchtigten Liegenschaft kann einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB im Ausmaß seiner Eigentumsquote im eigenen Namen geltend machen.

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