vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Da waren's nur noch drei?

ThemaMag. Andreas GeroldingerZak 2008/297Zak 2008, 170 Heft 9 v. 20.5.2008

Aufgrund des Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes (1. BRBG) könnte dem Oberlandesgericht Linz bald die rechtliche Grundlage abhanden kommen.

Eine Antwort auf die Frage, wo in Österreich welche Gerichte bestehen, ist komplexer, als man annehmen würde. Wenngleich der Name vielversprechend klingt, lohnt ein Blick ins Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) nicht; von Gerichtssprengeln und -sitzen findet sich dort (fast) keine Spur1)1)Dass das GOG (mit Ausnahme seines § 48) primär den internen Gerichtsaufbau zum Gegenstand hat, verdeutlicht sein Langtitel „Gesetz …, womit Vorschriften über die Besetzung, innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Gerichte erlassen werden“; vgl dazu Mayr 37 f.. Hilfe bieten zwar diverse Datenbanken, Lehrbücher und Kommentare, die konkrete gesetzliche Basis der Gerichtssprengel und -sitze sucht man darin - vor allem für Landesgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG) - jedoch meist vergebens. Auch die aktuellen Gesetzesausgaben wagen einen Sprengelüberblick nur für die Bezirksgerichte (BG). Letztlich muss man sich selbst auf die Suche begeben. Sie führt bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte