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Individualrecht auf jederzeitige Einsichtnahme in das Konto der Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/276Zak 2008, 156 Heft 8 v. 29.4.2008

WEG § 20 Abs 6

ABGB §§ 1012, 1295 Abs 2

Gem § 20 Abs 6 WEG muss der Verwalter einem Wohnungseigentümer auf dessen Verlangen jederzeit die Möglichkeit geben, in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft Einsicht zu nehmen. Wichtige Gründe für die Einsichtnahme sind nicht erforderlich. Das Einsichtsrecht ist nur durch das allgemeine Schikaneverbot beschränkt.

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