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Sonderrechtsfähigkeit des Superädifikats geht bei Eigentümeridentität verloren

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/268Zak 2008, 154 Heft 8 v. 29.4.2008

ABGB §§ 297, 435

UHG § 1

Zumindest ein in Massivbauweise ausgeführtes Superädifikat wird zum unselbstständigen Bestandteil (Zuwachs) der Liegenschaft, sobald dessen Eigentümer auch das Eigentum an der Liegenschaft erwirbt. Eine Übertragung des Eigentums am Superädifikat durch Urkundenhinterlegung kommt danach nicht mehr in Betracht.

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