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Antrag des Kindes auf „Vätertausch“ ist an keine Fristen gebunden

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/264Zak 2008, 152 Heft 8 v. 29.4.2008

ABGB § 163b

Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft eines anderen als des derzeit als Vater geltenden Mannes („Vätertausch“) steht dem Kind zeitlich unbeschränkt zur Verfügung.

OGH 19. 12. 2007, 9 Ob 76/07b

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