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Kündigung des Mietvertrags - Errichtung eines Neubaus

In aller KürzeZak 2008/258Zak 2008, 142 Heft 8 v. 29.4.2008

Die Kündigung des Mietvertrags gem § 30 Abs 2 Z 15 MRG wegen des Abbruchs des bestehenden Gebäudes und der Errichtung eines Neubaus setzt einen rechtskräftigen Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde voraus, in dem diese bestätigt, dass die Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Mieters im öffentlichen Interesse liegen („Interessenbescheid“).

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