ABGB §§ 863, 922
Die Ansicht, dass in der Übergabe einer Zinsliste während der Vertragsverhandlungen über den Miethausverkauf weder die Zusicherung bestimmter Ausstattungsmerkmale bzw -kategorien der Wohnungen noch die Garantie künftiger Mindestmieterträge zu sehen ist, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).