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Gewährleistung beim Miethauskauf - Bedeutung von Zinslisten

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/237Zak 2008, 135 Heft 7 v. 15.4.2008

ABGB §§ 863, 922

Die Ansicht, dass in der Übergabe einer Zinsliste während der Vertragsverhandlungen über den Miethausverkauf weder die Zusicherung bestimmter Ausstattungsmerkmale bzw -kategorien der Wohnungen noch die Garantie künftiger Mindestmieterträge zu sehen ist, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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