ABGB § 275
AußStrG § 132
Wenn der Sachwalter das vom Betroffenen selbst abgeschlossene Rechtsgeschäft nicht genehmigt, kommt auch eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung nicht in Betracht. Die fehlende Zustimmung des Sachwalters kann durch die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung nicht ersetzt werden.