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Verjährung des Ersatzanspruchs nach § 1042 ABGB für Unterhaltsaufwendungen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/225Zak 2008, 131 Heft 7 v. 15.4.2008

ABGB §§ 140, 156, 1042, 1478, 1480

Die Verjährung des Aufwandersatzanspruchs des rechtlichen Vaters gegenüber dem tatsächlichen Vater für die dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen kann nicht vor rechtskräftiger Beseitigung des Vaterschaftsverhältnisses zu laufen beginnen (hier: Rechtskraft der Entscheidung, mit der festgestellt wurde, dass das Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt).

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