ZPO § 502 Abs 5 Z 2
JN § 49 Abs 2 Z 5
Gem § 502 Abs 5 Z 2 ZPO ist die Zulässigkeit der Revision bei Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN nicht an Wertgrenzen gebunden. Dieser Tatbestand ist eng auszulegen. Räumungsklagen fallen nur dann darunter, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren.