ABGB §§ 1304, 1311
StVO: § 93 StVO
Obwohl er auf den geräumten Gehsteig der anderen Fahrbahnseite wechseln hätte können, betrat ein Fußgänger, der wintertaugliches Schuhwerk trug, einen nicht vom Neuschnee (11 cm) geräumten Abschnitt des Gehsteigs. Er rutschte aus und verletzte sich. Anzeichen für Glatteis bestanden nicht. Ein Mitverschulden des Fußgängers am Unfall kann aus dieser Sachlage noch nicht abgeleitet werden.