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Anspannung bei unbekanntem Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/188Zak 2008, 111 Heft 6 v. 1.4.2008

ABGB § 140

Da eine Anspannung Verschulden voraussetzt, kann der unterhaltspflichtige Vater erst ab jenem Zeitpunkt auf das ihm zumutbare Einkommen angespannt werden, in dem er (sichere) Kenntnis von seiner Unterhaltspflicht erlangte. Bloße Anhaltspunkte für eine mögliche Unterhaltspflicht reichen nicht aus.

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