Seit 1. 3. 2008 ist es möglich, gepfändete Fahrnisse über Internetauktionen zu verwerten, um einen größeren Interessentenkreis ansprechen zu können und die Erlöse zu erhöhen (EO-Novelle 2008, siehe Zak 2007/674, 394). Der Artikel stellt die für diese Verwertungsart geltenden Regeln im Detail dar. Nach Ansicht des Autors kommen als Versteigerungsplattformen vor allem eBay und OneTwoSold in Betracht, wobei das letztgenannte Unternehmen selbst als Versteigerer auftreten könne. Eine eigene, von der Justiz betriebene Internetplattform werde noch längere Zeit nicht zur Verfügung stehen.