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Amtshaftung - Dritte sind von Vorschriften über Auswahl des Sachwalters nicht geschützt

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/173Zak 2008, 98 Heft 5 v. 18.3.2008

AHG § 1

ABGB §§ 273, 877, 1424

Die Vorschriften über die Bestellung und Überwachung des Sachwalters durch das Gericht sollen nur den Betroffenen schützen. Mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs kommen Amtshaftungsansprüche eines Dritten aufgrund der Bestellung einer ungeeigneten Person zum Sachwalter nicht in Betracht.

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