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Aufsichtspflichten der Eltern in einem „Familienhotel“

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/166Zak 2008, 96 Heft 5 v. 18.3.2008

ABGB §§ 931, 1309

ZPO § 21

Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht sind die Eltern nicht gehalten, während des Aufenthalts in einem „Familienhotel“ nach möglichen Gefahrenquellen zu suchen (hier: in geschlossenem Zustand schwer erkennbare, nicht aus Sicherheitsglas gefertigte Glasschiebetür), um ihr Kind davor warnen zu können.

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