ABGB § 1313a
Der Gastwirt muss nicht im Rahmen der Erfüllungsgehilfenhaftung dafür einstehen, dass sein Kellner einen zahlungsunwilligen Gast durch Faustschläge und Fußtritte am Körper verletzte.
OGH 29. 11. 2007, 1 Ob 127/07v
ABGB § 1313a
Der Gastwirt muss nicht im Rahmen der Erfüllungsgehilfenhaftung dafür einstehen, dass sein Kellner einen zahlungsunwilligen Gast durch Faustschläge und Fußtritte am Körper verletzte.
OGH 29. 11. 2007, 1 Ob 127/07v