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Keine Erfüllungsgehilfenhaftung des Gastwirts für Körperverletzungen durch seinen Kellner

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/129Zak 2008, 76 Heft 4 v. 5.3.2008

ABGB § 1313a

Der Gastwirt muss nicht im Rahmen der Erfüllungsgehilfenhaftung dafür einstehen, dass sein Kellner einen zahlungsunwilligen Gast durch Faustschläge und Fußtritte am Körper verletzte.

OGH 29. 11. 2007, 1 Ob 127/07v

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