ABGB § 1295 Abs 1
Die Rechtsansicht, dass im Fehlen einer Notstopptaste an einer durch Münzeinwurf zu startenden „Schaukelente“ eine Verletzung vertraglicher Verkehrssicherungspflichten liegt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).
ABGB § 1295 Abs 1
Die Rechtsansicht, dass im Fehlen einer Notstopptaste an einer durch Münzeinwurf zu startenden „Schaukelente“ eine Verletzung vertraglicher Verkehrssicherungspflichten liegt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).