ABGB § 1497
GOG § 89 Abs 3
Auch eine Klagseinbringung per Telefax unterbricht die Verjährung, sofern die Klage durch Nachreichung des unterschriebenen Originals verbessert wird.
ABGB § 1497
GOG § 89 Abs 3
Auch eine Klagseinbringung per Telefax unterbricht die Verjährung, sofern die Klage durch Nachreichung des unterschriebenen Originals verbessert wird.