EO § 301 Abs 1, § 302 Abs 1
Wenn der im Konkurs über das Vermögen des Drittschuldners bestellte Masseverwalter in der Drittschuldnererklärung ausschließlich auf die fehlende Zahlungsbereitschaft aufgrund der Insolvenz hingewiesen hat, ohne Angaben zu den anderen in § 301 Abs 1 EO genannten Punkten zu machen, steht ihm für die Erklärung kein Kostenersatz nach § 302 Abs 1 EO zu.