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Kein Kostenersatz für inhaltsleere Drittschuldnererklärung des Masseverwalters

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2008/100Zak 2008, 59 Heft 3 v. 19.2.2008

EO § 301 Abs 1, § 302 Abs 1

Wenn der im Konkurs über das Vermögen des Drittschuldners bestellte Masseverwalter in der Drittschuldnererklärung ausschließlich auf die fehlende Zahlungsbereitschaft aufgrund der Insolvenz hingewiesen hat, ohne Angaben zu den anderen in § 301 Abs 1 EO genannten Punkten zu machen, steht ihm für die Erklärung kein Kostenersatz nach § 302 Abs 1 EO zu.

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