Nach Aufhebung des § 268 ZPO durch den VfGH stellte sich die Frage, inwieweit ein Zivilrichter an ein strafgerichtliches Erkenntnis gebunden ist. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick - auch über mögliche weitere Konsequenzen - geben.
Nach Aufhebung des § 268 ZPO durch den VfGH stellte sich die Frage, inwieweit ein Zivilrichter an ein strafgerichtliches Erkenntnis gebunden ist. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick - auch über mögliche weitere Konsequenzen - geben.