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Forderungsexekution - Unterhaltscharakter einer Leibrente

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2008/776Zak 2008, 439 Heft 22 v. 16.12.2008

EO § 290a Abs 1 Z 11, § 292a, § 292k Abs 4

ZPO § 477 Abs 1 Z 4

Wiederkehrende Forderungen aus einem Unterhaltszwecken dienenden Leibrentenvertrag sind gem § 290a Abs 1 Z 11 EO nur beschränkt pfändbar. Unterhaltscharakter hat die Leibrente unabhängig vom Vertragszweck dann, wenn der Verpflichtete aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Pfändung auf die Rentenleistungen angewiesen ist, um seinen Unterhaltsbedarf decken zu können.

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