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Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses wegen eines nicht beachteten Stimmrechtsausschlusses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/766Zak 2008, 437 Heft 22 v. 16.12.2008

WEG § 24

Der nicht beachtete Ausschluss des Stimmrechts eines Wohnungseigentümers stellt nur dann einen Grund dar, den Beschluss der Eigentümergemeinschaft anzufechten, wenn dem Beschluss bei Herausrechnung des ausgeschlossenen Stimmanteils die erforderliche Mehrheit fehlt.

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