ABGB § 523
WEG § 16 Abs 2, § 37 Abs 5
Auch wenn die Wohnungseigentumszusage im Grundbuch angemerkt ist und das Objekt bereits übergeben wurde, ist ein Wohnungseigentumsbewerber bei fehlender Miteigentümerstellung nicht legitimiert, gegen eine eigenmächtige Änderung im Objekt eines anderen Bewerbers mit Eigentumsfreiheitsklage vorzugehen (hier: gegen die Aufstellung einer das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigenden Holzhütte auf einer Zubehörsfläche).