Die normalerweise am Jahresanfang angepassten Ausgleichszulagenrichtsätze wurden in diesem Jahr bereits mit 1. 11. 2008 erhöht (§ 636 Abs 3 ASVG idF Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2008, BGBl I 2008/92). Der Faktor, um den die Erhöhung erfolgt, wird allerdings erst durch das 2. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2008 klargestellt, das sich derzeit noch am Stand eines Gesetzesvorschlags (RV 4, AB 27 BlgNR 24. GP) befindet. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG), nach dem sich das Existenzminimum richtet, würde demnach statt bisher 747 EUR seit 1. 11. 2008 772,40 EUR betragen. Für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums ergeben daraus die in der folgenden Tabelle angegebenen Werte (zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431). Existenzminimum-Tabellen auf Basis dieser Beträge hat das BMJ bereits auf seiner Webseite veröffentlicht (www.justiz.gv.at/_cms_upload/_docs/Existenzminimum-Tabellen_ab_1_11_2008.pdf ).