Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2008/163) ist der Libanon dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beigetreten. Zu den Vertragsstaaten siehe Zak 2008/496, 282 und 2007/433, 242.