Die VO (EG) 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I; näher Zak 2008/457, 270), die am 4. 7. 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist, wird wie für die anderen Mitgliedstaaten nun auch für Großbritannien ab dem 17. 12. 2009 gelten. Großbritannien hatte sich nicht an der Annahme der VO beteiligt, aber mit Schreiben vom Juli 2008 der Kommission mitgeteilt, dass es die VO anzunehmen wünscht. Die Kommission hat am 7. 11. 2008 gemäß Art 11, 11a EG ihre notwendige positive Stellungnahme abgegeben. Vom Geltungsbereich ausgenommen ist damit nur noch Dänemark.