Der Autor erörtert die Aufteilung der Unterhaltslasten auf beide Elternteile bei Eigen- oder Drittpflege des Kindes, die Berücksichtigung eines Eigeneinkommens des Kindes bei der Unterhaltsbemessung sowie die Frage, ab welcher Einkommenshöhe ein Kind selbsterhaltungsfähig ist. Bei der Selbsterhaltungsfähigkeit differenziert er zwischen unterdurchschnittlichen, durchschnittlichen und überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen, wobei seiner Auffassung nach auch die Lebensverhältnisse des betreuenden Elternteils eine Rolle spielen können. Von durchschnittlichen Verhältnissen geht er dann aus, wenn der nach der Prozentmethode ermittelte Unterhalt ungefähr dem anzuwendenden Regelbedarfssatz entspricht. Der Ausgleichszulagenrichtsatz sei nur bei unterdurchschnittlichen Lebensverhältnissen ein geeigneter Richtwert für die Selbsterhaltungsfähigkeit. Bei durchschnittlichen Verhältnissen sollte erst ein Eigeneinkommen in Höhe des doppelten Regelbedarfssatzes ausreichen, um das Kind als selbsterhaltungsfähig zu bewerten. Bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen sei bei einem Betrag von ca 1.500 EUR pro Monat eine Höchstunterhaltsgrenze zu ziehen; ab einem Eigeneinkommen in dieser Höhe sei das Kind auf jeden Fall selbsterhaltungsfähig.