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Verkehrssicherungspflichten für Wasserrutsche - keine lückenlose Überwachung erforderlich

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/729Zak 2008, 418 Heft 21 v. 2.12.2008

ABGB § 1295 Abs 1

Die Forderung nach einer lückenlosen Überwachung einer Wasserrutsche bzw ihres Einstiegsbereichs überspannt die Verkehrssicherungspflichten des Betreibers.

Es genügt, wenn im Einstiegsbereich der Wasserrutsche auf die erlaubten Rutschpositionen (hier: mit Piktogrammen) hingewiesen wird. Die Anführung der während des Rutschens nicht erlaubten (gefährlichen) Positionen ist nicht notwendig, weil sich diese aus einem Umkehrschluss ergeben.

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