ABGB §§ 932, 1052, 1167, 1295 Abs 2
Wegen des Schikaneverbots darf der Besteller nicht den gesamten offenen Werklohn bis zur Behebung des Mangels zurückbehalten, wenn der Verbesserungsaufwand lediglich ca 2 % dieser Forderung ausmacht.
ABGB §§ 932, 1052, 1167, 1295 Abs 2
Wegen des Schikaneverbots darf der Besteller nicht den gesamten offenen Werklohn bis zur Behebung des Mangels zurückbehalten, wenn der Verbesserungsaufwand lediglich ca 2 % dieser Forderung ausmacht.