HKÜ Art 3, 15
Wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bisher in der Schweiz hatte, ist die Frage, ob durch den Umzug des einen Elternteils mit dem Kind nach Österreich das (Mit-)Obsorgerecht des anderen Elternteils im Sinn des Haager Kindesentführungsabkommens verletzt wurde, nach Schweizer Sachrecht zu beurteilen.