Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 24. 12. 2008 bis 6. 1. 2009 gehemmt werden11Die Zak-Fristentabellen folgen der stRsp (zuletzt 2 Ob 57/08h = Zak 2008/344, 198), nach der eine vierwöchige Frist im Fall der Zustellung während der verhandlungsfreien Zeit am 3. 2. (Winter) bzw am 22. 9. (Sommer) endet, sofern es sich nicht um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt. Beachte jedoch die Kritik von H. Schumacher (Rechtsmittelfristen bei Zustellung der Entscheidung in der verhandlungsfreien Zeit, AnwBl 2006, 583; dazu Zak 2006/726, 420).?