Am 8. 10. 2008 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine RL des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher vorgelegt, mit der vier Verbraucherschutzrichtlinien zu einem einheitlichen "horizontalen Rechtsinstrument" zusammengeführt werden sollen. Die Verwirklichung dieses Regelungsvorschlags wird die gemeinschaftsrechtliche "Verbraucherschutzlandschaft" grundlegend umgestalten und weitreichende Auswirkungen für das österreichische Konsumentenschutzrecht haben. Der folgende Beitrag stellt - selbstverständlich nur überblickweise - Ziele und Inhalte des Richtlinienvorschlags vor. In einem Folgebeitrag im nächsten Heft wird sich der Autor kritisch mit grundsätzlichen Aspekten des Vorhabens auseinandersetzen.