Abweichend von der Rsp (zB 1 Ob 190/06g = Zak 2007/10, 13) ist der Autor der Auffassung, dass sich aus dem Wortlaut des § 69 Abs 3 EheG keine Subsidiarität des dort vorgesehenen Billigkeitsunterhaltsanspruchs bei Scheidung ohne Schuldausspruch im Verhältnis zu Verwandten des Unterhaltsberechtigten ableiten lässt. Außerdem wendet er sich gegen die analoge Anwendung dieser Bestimmung bei Scheidungen nach ausländischem Recht ohne Schuldausspruchsmöglichkeit. Er tritt hier für die Prüfung des Scheidungsverschuldens im Unterhaltsverfahren und die Anwendung der allgemeinen Unterhaltsregeln ein.