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Schutz- und Erhaltungspflichten des Vermieters in einem behindertengerechten Haus

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/688Zak 2008, 396 Heft 20 v. 18.11.2008

ABGB § 1096 Abs 1, § 1295 Abs 1

Auch im Fall der Vermietung einer behindertengerechten Wohnung ist der Vermieter nur insoweit zur laufenden Anpassung bzw Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen im Haus verpflichtet, als der nach den gesetzlichen Vorschriften oder dem aktuellen Stand der Technik geltende Mindeststandard unterschritten wird.

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