JN § 114
ABGB § 140
Über gesetzliche Unterhaltsansprüche von minder- wie volljährigen Kindern ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Erfasst sind sowohl die Festsetzung, Erhöhung und Herabsetzung als auch die Feststellung des Erlöschens der Unterhaltspflicht.