ABGB § 879 Abs 1, § 929
Außerhalb eines Verbrauchergeschäfts iSd KSchG ist die Vereinbarung eines Gewährleistungsverzichts auch für verborgene Mängel grundsätzlich zulässig. Der Verzicht ist jedoch im Zweifel restriktiv auszulegen.
OGH 18. 10. 2007, 2 Ob 189/07v