ZPO § 464 Abs 3
RL 2002/8/EG : Art 13
Die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrags auf Beigebung eines Rechtsanwalts bei jenem deutschen Amtsgericht, das für die in Deutschland wohnhafte Partei örtlich zuständig ist, unterbricht die laufende Rechtsmittelfrist.