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Im Wohnsitzstaat eingebrachter Verfahrenshilfeantrag unterbricht Rechtsmittelfrist

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/656Zak 2008, 378 Heft 19 v. 29.10.2008

ZPO § 464 Abs 3

RL 2002/8/EG : Art 13

Die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrags auf Beigebung eines Rechtsanwalts bei jenem deutschen Amtsgericht, das für die in Deutschland wohnhafte Partei örtlich zuständig ist, unterbricht die laufende Rechtsmittelfrist.

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