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Schadenersatzklage gegen den im Strafverfahren bestellten Gerichtssachverständigen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/646Zak 2008, 374 Heft 19 v. 29.10.2008

ABGB § 1295 Abs 1, § 1489

AHG § 1

Ein im Zivil- oder Strafverfahren bestellter Sachverständiger ist nach stRsp (zB 1 Ob 1/01f = ZRInfo 2001/159) kein Organ iSd AHG und haftet deshalb dem Geschädigten persönlich für die Folgen seines schuldhaft unrichtig erstatteten Gutachtens.

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