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Bestandvertrag - Einbringung der Räumungsklage als konkludente Auflösungserklärung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/643Zak 2008, 373 Heft 19 v. 29.10.2008

ABGB §§ 863, 1118

Die Einbringung der Räumungsklage bzw die Fortführung des Räumungsverfahrens durch den Bestandgeber kann nur dann als eine wirksame konkludente Auflösungserklärung iSd § 1118 zweiter Fall ABGB verstanden werden, wenn in diesem Zeitpunkt tatsächlich ein qualifizierter Zinsrückstand existierte.

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