Anders als der OGH (9 Ob 141/06k = Zak 2007/236, 135) und Bresich/Klingenbrunner (RdW 2008, 375; dazu Zak 2008/407, 240) befürwortet der Autor die analoge Anwendung der vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit des Wohnungsmieters nach § 29 Abs 2 MRG (bei einem befristeten Mietvertrag) auf ein unbefristetes Mietverhältnis, in dem der Mieter einen Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit abgegeben hat. In seinem Beitrag versucht er, die Gegenargumente zu widerlegen.