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Angekündigte Klagsausdehnung führt nicht zur absoluten Anwaltspflicht in nächster Tagsatzung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/616Zak 2008, 357 Heft 18 v. 14.10.2008

ZPO § 27 Abs 3

Gem § 27 Abs 3 ZPO besteht in der Tagsatzung vor dem BG, in der das Klagebegehren auf über 4.000 EUR ausgedehnt wird, keine absolute Anwaltspflicht. Dass die Klagsausdehnung schon zuvor in einem vorbereitenden Schriftsatz angekündigt worden ist, ändert nichts.

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