MRG § 6 Abs 1
Anders als Hauptmieter sind Untermieter nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht legitimiert, einen Antrag auf Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten nach § 6 Abs 1 MRG zu stellen.
OGH 24. 6. 2008, 5 Ob 125/08f
MRG § 6 Abs 1
Anders als Hauptmieter sind Untermieter nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht legitimiert, einen Antrag auf Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten nach § 6 Abs 1 MRG zu stellen.
OGH 24. 6. 2008, 5 Ob 125/08f